Gasheizung – neue Pflichten für Eigentümer

Gas ist nach wie vor knapp. Es muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

istock 177722838 haus verkaufen

 

Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig zwei Jahre gelten und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Gasheizungen müssen jährlich geprüft werden, um niedrige Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht einzustellen.
  • Für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist der sogenannte hydraulische Abgleich verpflichtend. Durch eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern sollen die Heizungen effizienter arbeiten.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Bereits am 1. September 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Monate und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, sind vorübergehend ausgesetzt. Allerdings bleiben Mieter weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
  • Private Schwimm- und Badebecken, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden, außer die Beheizung ist für therapeutische Anwendungen zwingend notwendig.
  • Gasversorger und Eigentümer größerer Wohnimmobilien müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Mit den beschlossenen Maßnahmen soll das freiwillige Energiesparziel der Europäischen Union von 15 Prozent weniger Gasverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen fünf Jahre bis Ende März 2023 übertroffen werden.

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen nach aktuellem Stand etwa 20 Prozent Gas eingespart werden, „um eine Gasmangellage abzuwenden“. Bisher (Stand: 19. September 2022) konnten bereits fünf bis acht Prozent eingespart werden. Mit der neuen Verordnung sollen weitere zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch reduziert werden.

Sie möchten wissen, wie Ihre Heizung den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © alexraths/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Baupreise steigen – lieber eine Bestandsimmobilie kaufen?

Die Kosten für Neubauten sind stark angestiegen. Kaum jemand kann es sich leisten, eine Immobilie zu bauen. Ob sich der Neubau finanziell stemmen lässt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wann lohnt sich der Neubau und wann sollten sich Interessenten eher nach einer Bestandsimmobilie umsehen? Immer öfter hört und liest man, dass Häuslebauer, die bereits mittendrin…

Weiterlesen

Lastenfreiheit für einen höheren Immobilienwert

Nicht nur materielle Kriterien wie Lage, Grundstück, Gebäude und Ausstattung bestimmen den Wert einer Immobilie. Auch immaterielle Kriterien – wie beispielsweise ein Wegerecht oder ein Wohnrecht – beeinflussen den Immobilienwert. Käufer interessieren derartige Lasten. Denn diese bestimmen, wie frei der Käufer über die Immobilie verfügen kann. Mit dem Erwerb einer Immobilie erwirbt der Käufer auch…

Weiterlesen

Haus verkaufen, Haus entrümpeln – mit Profis geht beides leichter!

Zum Trauern um ihren Großvater ist Katja noch gar nicht richtig gekommen. Der Großvater hat ein Haus hinterlassen – und zahlreiche Erben. Schnell einigte sich die Erbengemeinschaft darauf, die Immobilie zu verkaufen, um das Erbe […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Ralf Conath

Geschäftsinhaber

ralf.conath@conath-immobilien.de

Mirella Dahl

Team Management Immobilien

mirella.dahl@conath-immobilien.de

Reinhard Möhrke

Hausmeister

hallo@conath-immobilien.de

Daniela Müller

Immobilienberaterin

daniela.mueller@conath-immobilien.de
Call Now Button