Wozu benötigt man einen Erbschein?

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese jetzt verkaufen. Ein notariell beglaubigtes Testament liegt nicht vor und damit auch kein Nachweis über Ihr Erbe. In einem solchen Fall benötigen Sie einen Erbschein.

Liegt kein Testament vor, müssen Erben ihr Erbrecht oft anders ausweisen. Unter anderem über einen Erbschein. Der Erbschein wird von einem Nachlassgericht ausgestellt und beinhaltet genau wer der Erbe und wie groß der Erbteil ist. Allerdings stellt das Nachlassgericht ihn nur aus, wenn dieser beantragt wird. Dabei sollte der Antragsteller unbedingt wissen, dass er mit dem Stellen des Antrags auch das Erbe annimmt. Er kann es später nicht mehr ausschlagen.

Erbschein zwingend notwendig, um Erbe anzutreten

Haben Sie nun also eine Immobilie geerbt, es liegt aber kein notariell beglaubigtes Testament oder entsprechender Erbvertrag vor, ist der Erbschein zwingend nötig, um das Erbe anzutreten. Sollten Sie als Alleinerbe auftreten, bekommen Sie einen Alleinerbschein. Bei mehreren Erben wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Teilerbschein zu beantragen, der sich nur auf den jeweils individuellen Erbteil bezieht.

Zum Verkauf einer Immobilie ist ein Auszug aus dem Grundbuch zwingend erforderlich. Die Grundbuchordnung schreibt die Vorlage eines Erbscheins vor. Erst dadurch werden Sie nämlich zum juristischen „Eigentümer“.  Lediglich im Falle eines notariell beglaubigten Testaments oder Erbvertrags kann auf den Erbschein verzichtet werden. Manchmal verlangt das Grundbuchamt aber trotzdem das Dokument – zum Beispiel, wenn Formulierungen in Testament oder Erbvertrag unklar oder nicht eindeutig sind.

Sollte ein Erblasser kein Testament aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag geschlossen haben, so greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben die Verwandten gemäß ihrem Verwandtschaftsgrad. An der ersten Stelle stehen dabei Kinder und Enkel, gefolgt von Eltern und Geschwistern. Den dritten Verwandtschaftsgrad nehmen Großeltern, Onkel und Tanten ein.

Die gesetzliche Erbfolge

Solange ein Erbe aus dem ersten Verwandtschaftsgrad zu finden ist, kommt ein Verwandter zweiten Grades als Erbe nicht in Frage und so weiter. Nach gesetzlichem Erbrecht des Ehegatten oder Lebenspartners erbt der überlebende Partner neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses. Sind außer ihm nur Verwandte der zweiten Ordnung aufzufinden, erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte. Meistens ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Dann erhöht sich der Erbteil des Partners um ein Viertel, sodass er die Hälfte erbt, die nicht den Kindern zufällt.

Den Erbschein kann man beim Nachlassgericht beantragen. Üblicherweise ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen der richtige Ansprechpartner. Der Antrag kann entweder direkt beim Nachlassgericht gestellt oder von einem Notar aufgenommen werden, der den Antrag dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschein

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Frank Winkler/Pixabay.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

[trxrev id="22087" title="Immobilienbewertung 1"]

Bessere Kaufchancen: Deutlich mehr Immobilien am Markt

Die zinsbedinge Kaufzurückhaltung an den deutschen Immobilienmärkten sorgt für ein deutlich größeres Angebot. Für Kaufinteressenten ergeben sich dadurch bessere Chancen, eine Immobilie zu finden. Sogar für diejenigen, die vergleichsweise wenig Eigenkapital mitbringen. In vielen Regionen Deutschlands haben die Kaufpreise für Immobilien zuletzt nachgegeben. Das lag zum einen an den deutlich gestiegenen Zinsen aber auch an…

Weiterlesen

Bevor die Zinswende kommt: 2019 noch vom Zinstief profitieren

Niedrige Zinsen sind seit 2016 beinahe zur Normalität geworden. Doch können wir wie selbstverständlich davon ausgehen, dass das Zinstief immer weiter anhält? Die Anzeichen für eine Zinswende mehren sich, und einige Experten prophezeien eine Immobilienblase, […]

Weiterlesen

Viele Köche verderben den Brei – Viele Makler auch: Warum Sie lieber einen Alleinauftrag vergeben sollten

Immobilienmakler arbeiten provisionsgebunden. Das heißt: Sie kriegen ihr Geld dann, wenn Sie eine Immobilie verkauft haben. Viele Verkäufer glauben deshalb, es sei die beste Strategie, einfach mehrere Makler auf den Verkauf anzusetzen. Wer am schnellsten […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei